Allgemeines
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1. Ausbildungsziel
Die Schule bereitet in Theorie und Praxis auf alle vier Teile der Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk vor. Unabhängig von der Vorbildung als Gas- u. Wasserinstallateur oder als Zentralheizungs- und Lüftungsbauer erfolgt eine gemeinsame Beschulung und Prüfung nach der Meisterprüfungsverordnung 2002.
Am Ende der Ausbildung legt der Teilnehmer in den Räumen der Schule vor der Handwerkskammer für Mittelfranken die Meisterprüfung in allen 4 Hauptteilen ab.
Die Prüfung besteht aus:
Teil I
der praktischen Prüfung in Form eines Meisterprüfungsprojektes mit den Teilbereichen:
(1) Projektierung
(2) Montage- und Servicearbeit
Teil II
der theoretischen Prüfung mit den Prüfungsfächern:
(1) Sicherheits- und Instandhaltungstechnik
(2) Anlagentechnik
(3) Auftragsabwicklung
(4) Betriebsführung und Betriebsorganisation
Teil III
(1) Grundlagen des Rechnungswesens und Controllings
(2) Grundlagen wirtschaftlichen Handelns im Betrieb
(3) Rechtliche und steuerliche Grundlagen
Teil IV
Berufspädagogik
Die erfolgreich abgelegte Prüfung eröffnet dem Absolventen folgende berufliche Möglichkeiten:Eintrag in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer zur selbstständigen Ausübung eines gefahrengeneigten Handwerks.
Eintrag in das Installateurverzeichnis der Versorgungsbetriebe für Arbeiten am Gas- Wasser- und Abwassernetz.
Wahrnehmung von Führungsaufgaben in Betrieben des SHK-Bereichs.
Ausbildung von Lehrlingen
2. Zulassungsvoraussetzung
Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen, nähere Auskunft erteilt die Schule.
Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen, nähere Auskunft erteilt die Schule.
Die Anmeldung kann erfolgen, wenn die Gesellenprüfung als Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, bzw. Gas- u. Wasserinstallateur oder Zentralheizungs- und Lüftungsbauer erfolgreich abgelegt wurde. Eine entsprechende berufliche Praxis ist empfehlenswert.
Aufgenommen wird auch, wer vom Meisterprüfungsausschuss der Handwerkskammer für Mittelfranken ausnahmsweise zur Meisterprüfung zugelassen wird oder bereits eine abgeschlossene Meisterausbildung in einem anderen Handwerk besitzt.
3. Lehrgangsdauer
Der Lehrgang beginnt jeweils im September und dauert ein Schuljahr, das sind etwa
10 Monate. Die Meisterprüfung ist in dieser Zeit enthalten.
Der Unterricht findet an 5 Tagen in der Woche mit 38 Wochenstunden statt. Der Lehrgang beinhaltet ca. 35 Wochen Ausbildung und 4-5 Wochen Prüfung.
4. Lehrgangskosten
Für den Kurs erheben wir als öffentliche Schule zur Zeit keine Lehrgangsgebühren.
Die Einführung einer Lehrgangsgebühr in nahrer Zukunft ist allerdings denkbar.
Für Lern- und Arbeitsmittel ist derzeit mit einem Betrag von ca. 900.- € bis 1000 € zu rechnen.
Die Handwerkskammer für Mittelfranken erhebt derzeit eine Prüfungsgebühr von ca. 610.- €, zuzüglich ca. 400.-- € für Raum- und Labormieten.
Während der Ausbildung können Absolventen das „Meister-BAföG“ in Anspruch nehmen. Zuständig sind generell die Ämter für Ausbildungsförderung bei den kreisfreien Städten bzw. die Landratsämter, in deren Bereich der Antragsteller seinen
Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat der Berufsschule 1, Nürnberg
5. Empfehlung
Empfehlenswert für einen erfolgreichen Abschluss sind entsprechende Grundkenntnisse in Technischer Mathematik und Datenverarbeitung sowie mehrjährige Berufspraxis.
Im Bereich Datenverarbeitung ist ein eigener PC zur Vorbereitung auf das Meisterprüfungsprojekt erforderlich, ebenso sind Grundkenntnisse über das Betriebssystem WINDOWS und OFFICE-Anwendungen empfehlenswert.
Link Kurzmitteilung [49 KB]
und Anmeldeformular [85 KB]
Link Unterrichtsfächer [73 KB]











